Theoretischer Unterricht

Wenn du den Führerschein der Klasse B erwirbst, musst du zwölf Doppelstunden à 90 Minuten theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren.

Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff (Klasse B) hinzu.

Weitere Informationen zu unserem Theorieunterricht findest du unter der entsprechenden Rubrik.
 

Praktische Ausbildung

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.     

Die Anzahl der zusätzlichen Übungsstunden ist von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig.

Die Pflichtstunden (Sonderfahrten) sind:

  • Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- Landstraßen
  • Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. in der Nacht

 

Automatikregelung "B197" - Klasse B mit Schlüsselzahl 197

Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird seit dem 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

Für Bewerber/innen der Fahrerlaubnisklassen B und BF17 bedeutet dies, dass trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt wird, wenn zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde und ein entsprechender Schaltnachweis erworben wurde.

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über 

  • mindestens 10 Stunden à 45 Minuten praktische Fahrausbildung
  • 15 Minuten Testfahrt

auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, dem sogenannten Schaltnachweis (§17a Abs. 2 Satz 3 Fev).

                                                                           
Prüfungen

  • Theoretische Prüfung bei TÜV/ DEKRA: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung bei TÜV/ DEKRA: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

 

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Das erforderliche Alter musst du noch nicht erreicht haben, wenn du den Führerschein beantragst, du kannst dies bereits ein halbes Jahr vor dem entscheidenden Geburtstag erledigen.

Für die Antragstellung beim Bürgeramt oder für das Online-Verfahren bei den Behörde benötigst du:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • biometrische Passbild
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

Für die Beantragung Begleitetes Fahren ab 17 wird zusätzlich benötigt:

  • Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
  • Anlage(n) zum Antrag - meistens für jede Begleitperson einmal auszufüllen
  • Kopie vom Personalausweis und Führerschein (Vorder-und Rückseite) jeder Begleitperson

Fahrschüler/innen mit Wohnsitz in Berlin können ihren Antrag bei uns im Büro über das Online-Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde Berlin stellen.

Fahrschüler/innen mit Wohnsitz in Brandenburg müssen ihren Antrag bei der zuständigen Behörde ihres Landkreises selbst stellen.

 

Begleitetes Fahren ab 17

Mit der Einführung des "Begleiteten Fahren ab 17" wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klasse B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den PKW nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Die Begleitperson muss zum Zeitpunkt des Beantragung der Prüfbescheinigung 

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein

Des Weiteren darf die Begleitperson nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

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