AGB's

Ziffer 1 – Bestandteil der Ausbildung

Fahrausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Schriftlicher Ausbildungsvertrag

Die Ausbildung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

 

Rechtliche Grundlagen

Der Unterricht wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsverordnungen, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), erteilt.

Diese AGB sind Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

 

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Wird die Ausbildung nach Ablauf der Vertragslaufzeit fortgesetzt, gelten die zu diesem Zeitpunkt ausgewiesenen Entgelte. Hierauf weist die Fahrschule in Textform hin.

 

Eignungsmängel

Stellt sich heraus, dass der Fahrschüler die körperlichen oder geistigen Anforderungen nicht erfüllt, gilt Ziffer 6 entsprechend.

 

Ziffer 2 – Entgelte, Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen dem in der Fahrschule ausgehängten Preisverzeichnis.

 

Preisanpassungen

Werden die allgemeinen Entgelte der Fahrschule geändert, kann eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise vorgenommen werden, soweit die betroffenen Leistungen erst nach Ablauf von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss fällig werden.

 

Ziffer 3 – Grundbetrag und Leistungen

a) Grundbetrag

Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:

 

- allgemeine Aufwendungen der Fahrschule

 

- Erteilung des theoretischen Unterrichts

 

- organisatorische und rechtliche Vor- und Nachbereitungen

 

Die Fahrschule.live-App ist nicht Bestandteil des Grundbetrags, wird jedoch für die Dauer der Ausbildung bereitgestellt.

Bei Kündigung wird die App deaktiviert.

 

Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung kann die Fahrschule den vereinbarten Teilgrundbetrag berechnen, höchstens jedoch die Hälfte des Grundbetrags der jeweiligen Klasse.

Ein Teilgrundbetrag nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

 

b) Entgelt für Fahrstunden

Mit dem Entgelt für eine Fahrstunde (45 Minuten) werden abgegolten:

 

- Fahrzeugkosten

 

- Versicherungen

 

- praktischer Fahrunterricht

 

Absage von Fahrstunden

Kann der Fahrschüler eine Fahrstunde nicht wahrnehmen, ist die Fahrschule unverzüglich telefonisch oder persönlich zu informieren.

 

Stornierungsfristen:

 

Übungsstunden: mindestens 2 Werktage vorher

 

Sonderfahrten: mindestens 5 Werktage vorher

 

Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des Fahrstundenpreises berechnet.

Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

c) Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung

Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten:

 

- theoretische Prüfungsvorstellung

 

- praktische Prüfungsvorstellung

 

- Prüfungsfahrt

 

Bei Wiederholungsprüfungen wird das vereinbarte Entgelt erneut erhoben.

 

Ziffer 4 – Zahlungsbedingungen

Grundbetrag: bei Vertragsabschluss

 

Fahrstunden: vor Antritt

 

Prüfungsentgelte inkl. Gebühren: spätestens 3 Werktage vor der Prüfung

 

Leistungsverweigerung

Wird das Entgelt nicht fristgerecht bezahlt, kann die Fahrschule die Ausbildung sowie die Prüfungsanmeldung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

 

Weitere theoretische Ausbildung

Das Entgelt für eine zusätzliche theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn zu entrichten.

 

Ziffer 5 – Kündigung des Vertrages

Der Fahrschüler kann den Vertrag jederzeit kündigen.

Die Fahrschule kann nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn der Fahrschüler:

 

a) trotz Aufforderung nicht innerhalb von 4 Wochen beginnt oder die Ausbildung über 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht

b) die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung nicht erfüllt

c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen verstößt

 

Kündigungen müssen in Textform erfolgen.

 

Ziffer 6 – Entgelte bei Vertragskündigung

Bei Kündigung hat die Fahrschule Anspruch auf:

 

Entgelt für erbrachte Fahrstunden

 

Entgelt für erfolgte Prüfungs­vorstellungen

 

Bei Kündigung durch die Fahrschule aus wichtigem Grund oder durch den Fahrschüler ohne Verschulden der Fahrschule gilt:

 

a) 1/5 des Grundbetrags vor Beginn der Ausbildung

b) 3/5 des Grundbetrags nach Beginn des Theorieunterrichts

c) voller Grundbetrag nach Abschluss der theoretischen Ausbildung

 

Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler wegen vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule, besteht kein Anspruch auf den Grundbetrag.

 

Ziffer 7 – Einhaltung vereinbarter Termine

Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule.

Abweichungen auf Wunsch des Fahrschülers werden zum Fahrstundensatz berechnet.

 

Verspätungen

Verspätet sich der Fahrlehrer über 15 Minuten, muss der Fahrschüler nicht warten; die Stunde wird nicht berechnet.

 

Verspätet sich der Fahrschüler über 15 Minuten, gilt die Stunde als ausgefallen und wird gemäß Ziffer 3b berechnet.

 

Ziffer 8 – Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler wird ausgeschlossen, wenn er:

 

a) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht

b) anderweitig nicht fahrtüchtig ist

 

In diesem Fall wird eine Ausfallentschädigung von 75 % des Fahrstundenpreises berechnet.

 

Ziffer 9 – Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen

Der Fahrschüler hat Fahrzeuge und Lehrmaterial pfleglich zu behandeln.

 

Ziffer 10 – Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient werden.

Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen und Schadenersatzpflichten auslösen.

 

Ziffer 11 – Abschluss der Ausbildung & Prüfungsanmeldung

Die Fahrschule schließt die Ausbildung erst ab, wenn der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

 

Prüfungsanmeldung

Eine Prüfungsanmeldung erfolgt nur, wenn:

 

- die Ausbildung abgeschlossen ist

 

- alle Gebühren vollständig bezahlt wurden

 

- alle Unterlagen vorliegen

 

Erscheint der Fahrschüler nicht zur Prüfung, sind Prüfungsentgelte und Gebühren zu zahlen.

 

Ziffer 12 – Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, sofern kein inländischer Wohnsitz besteht oder dieser unbekannt ist.

 

Ziffer 13 – Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet.

Alle Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Kladow
Stand: Juli 2026

 

 

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